just Ronni… … dies und das …

2Sep/078

Öffentliche Petition gegen den Abmahnwahn

Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.Begründung: Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.
Unterschreiben kann man HIER

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veröffentlicht unter: Internet & Co. Kommentar schreiben
Kommentare (8) Trackbacks (0)
  1. seit 25.8 dabei!

  2. Tja – habe gestern und heute mehrfach versucht mein Autogramm da loszuwerden. Ich bekomme unter verschiedenen Systemen und Browsern einen Fehler. Auch die Mitzeichnerliste kann ich nicht einsehen.
    Heute wäre der letzte Tag zu unterschreiben. Bin gespannt ob sich auf meine Mail jemand meldet.

  3. Ist eine gute Idee sowas.
    Gewinner waren bisher ja immer die Anwälte.

  4. Ei ei ei
    An error occurred on the server when processing the URL.

  5. Ich habe eben folgende Mail erhalten:

    Lieber Ronni,

    Für dein email danke. Ich muß erklären, daß deine Ausgabe mit dem Betrachten einer Unterzeichnungliste war? Könntest du mich mit der URL/Netzadresse vom Adresse Stab deiner Datenbanksuchroutine der Seiten bitte versehen, in denen du seee die Fehlermeldungen, die so ich erscheinen, die Ausgabe weiter nachforschen kannst.

    Bester Respekt,

    Peter Eland

    Kann mir das bitte jemand so übersetzen, dass auch ich das verstehe? Würde dem ja gerne helfen … aber wie???

  6. Wolln wir wetten das es ein Engländer war der einen Online-Translator verwendet hat ?

  7. Die Wette hast du sicher gewonnen. Wobei ich mich frage, warum sowas in UK abgewickelt wird…
    Ich hab den guten Mann nun mal in seiner Sprache angeschrieben und darum gebeten in Englisch zu antworten, da ich aus der Bablefishübersetzung nicht schlau werde…

  8. So – Link funktioniert wieder!


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